Tipps zum Zoll auf Reisen
Für Waren, die aus anderen EU-Ländern eingeführt werden, fallen keine Zölle an, es können jedoch Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuern anfallen. Jeder Reisende hat eine zollfreie Zulage (frei von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro, bevor Sie ins Ausland gehen.
Es gibt keine Zollkontrollen für Reisende zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen EU-Ländern: Dies sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien.
Privatreisende können Waren frei importieren, sofern sie eher für den privaten als für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.
Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, unterliegen der Zoll-, Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuer. Es gibt strenge zollfreie Grenzen. Fragen Sie Ihr Reisebüro, bevor Sie ins Ausland gehen.
Wenn Sie Wertsachen wie Schmuck, Computer oder Camcorder außerhalb der EU mitnehmen, haben Sie einen Kaufnachweis mit sich.
Achten Sie auf „Duty-Free“ -Läden. Artikel, die in Duty-Free-Shops gekauft wurden, sind nur dann zollfrei, wenn sie sich in Ihrem persönlichen Reisekostenzuschuss befinden.
Der Zoll ist über diesen Grenzen zu zahlen. Bedenken Sie auch, dass Waren in diesen Geschäften möglicherweise nicht billiger sind als ähnliche Waren, die in normalen, nicht zollfreien Geschäften gekauft wurden.
Obwohl es beim Zoll im Vereinigten Königreich bei der Ankunft im Vereinigten Königreich sowohl einen Grünen Kanal (für diejenigen, die nichts zu deklarieren haben) als auch einen Roten Kanal (für diejenigen, die Waren zu deklarieren haben) gab, hat sich dies seit 1993 geändert.
EU-Reisende finden nur noch einen grünen Kanal mit einem roten Fleck, um mit zollpflichtigen Waren umzugehen.
Zollbeamte können Sie und Ihr Gepäck durchsuchen, wenn sie den Verdacht auf Schmuggel haben. Wenn Sie Einwände erheben, fragen Sie nach dem leitenden Beamten. Die Beamten können jedoch darauf bestehen, dass Sie ihre Fragen beantworten.
Wenn Ihr Gepäck durchsucht wird, ist es Ihre Aufgabe, es neu zu verpacken. Das Eigentum sollte jedoch nicht durch eine Suche beschädigt werden. Wenn dies der Fall ist, melden Sie Ihre Beschwerde bei den Zollbeamten an.